✆ +49 39262 8787 20
✉ verkauf@gema-net.de
📱 0176-60429928
✆ +49 39262 8787 20
✉ verkauf@gema-net.de
📱 0176-60429928
✆ +49 39262 8787 20
✉ verkauf@gema-net.de
📱 0176-60429928
✆ +49 39262 8787 20
✉ verkauf@gema-net.de
📱 0176-60429928
Die KfW Förderung 2025 bietet Privatpersonen in Deutschland attraktive Zuschüsse für den Kauf und die Installation von klimafreundlichen Heizungsanlagen. Ziel dieser Förderung ist es, den Übergang zu energieeffizienten und umweltfreundlichen Heizsystemen zu beschleunigen. Eigentümerinnen und Eigentümer können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Zu beachten ist jedoch, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und kein Rechtsanspruch besteht.
Gefördert werden unterschiedliche Heizsysteme und Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes steigern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
Zusätzlich können auch vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen, wie die Fachplanung, Bau- und Akustikplanung oder der hydraulische Abgleich, über die Förderung abgedeckt werden.
Die Zuschüsse richten sich an Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Antragsberechtigt sind:
Ein Zusatzantrag für spezifische Bonusprogramme wie den Einkommensbonus oder den Klimageschwindigkeitsbonus kann nur durch Selbstnutzer gestellt werden.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den förderfähigen Kosten. Die Grundförderung beträgt in der Regel 30 % der Kosten. Zusätzliche Boni können den Zuschussbetrag erhöhen:
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 70 % der förderfähigen Kosten. Hierbei gelten bestimmte Deckelungslimits, z.B. 30.000 Euro für die erste Wohneinheit und abgestufte Beträge für weitere Einheiten.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Ausgeschlossen von der Förderung sind Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte oder teilweise gebrauchter Komponenten.
Der Antrag für die Heizungsförderung kann über das Kundenportal „Meine KfW“ gestellt werden. Vor der Antragstellung sind folgende Schritte notwendig:
Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten erst nach der Zusage des Zuschusses begonnen werden dürfen. Andernfalls verfällt die Fördermöglichkeit.
Nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens müssen folgende Nachweise eingereicht werden:
Nach der Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf das angegebene Konto.
Die Fristen zur Nachweis-Einreichung variieren je nach Art der Immobilie und Maßnahme. In der Regel muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen werden. Für Anträge der Jahre 2024/2025 gelten spezielle Übergangsregelungen. Zusätzlich können Hochwasserbetroffene von Kulanzregelungen profitieren.
Nachweise wie Melde- oder Grundbuchauszüge haben keine spezifische Altersgrenze, müssen jedoch den Zustand und die Eigentumsverhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung belegen.
Eine zehnköpfige Wohnungseigentümergemeinschaft ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine zentrale Erdwärmepumpe. Der Förderhöchstbetrag für das Gebäude liegt bei 137.000 Euro. Durch die Kombination aus Grundförderung (30 %) und Effizienzbonus (5 %) wird ein Zuschuss von 47.950 Euro erwartet.
Ein junges Paar ersetzt eine alte Ölheizung durch einen Scheitholzvergaser mit Pufferspeicher. Die förderfähigen Kosten betragen 27.500 Euro, inklusive eines Emissionsminderungszuschlags von 2.500 Euro. Der Gesamtförderbetrag liegt bei 16.250 Euro.
Die häufigsten Fragen beziehen sich auf Nachweisdokumente, Vertragserfordernisse und Antragsberechtigung. Beispielsweise gilt eine Heizungsanlage 20 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme als alt. Weitere Details können über das KfW-Portal geklärt werden oder telefonisch über die Servicenummer +49 800 539 9013 (Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr).
Für weitere Fragen zur Heizungsförderung oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen die folgenden Ressourcen zur Verfügung:
Nutzen Sie die Chance, Ihr Zuhause energieeffizienter und klimafreundlicher zu gestalten – mit der KfW Förderung 2025.
{"one"=>"Seleziona 2 o 3 articoli da confrontare", "other"=>"{{ count }} di 3 elementi selezionati"}
Seleziona il primo elemento da confrontare
Seleziona il secondo elemento da confrontare
Seleziona il terzo elemento da confrontare